Präzision
aus Tradition
Von Bauantrag bis 3D-Modell begleiten wir Bauherren,
Architekten, Verwaltungen und Eigentümer als verlässlicher
Partner in allen Belangen.
Willkommen Beim
Vermessungsbüro Stichling
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beratende Ingenieure,
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Bauherren
Sicher planen. Rechtssicher bauen.
Einmessungen, amtl.Grenzanzeigen, Baulastpläne– alles aus einer Hand.
Kommunen & Eigentümer
Klare Daten. Klare Grenzen.
Katastervermessungen, Mietflächenberechnungen, Bestandspläne, Leitungsdokumentationen, Baulastpläne und Teilungsvermessungen.
Architekten & Bauträger
Vermessung als Planungsbasis.
Absteckungen, 3D-Laserscan, 3D-Modelle


Über uns
Wer wir sind, und was wir für Sie tun können.
Das Vermessungsbüro Stichling wird geführt von Udo und Tobias Stichling – beide öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in 3. bzw. 4. Generation.
Wir stehen für fachliche Verlässlichkeit, partnerschaftliche Zusammenarbeit und effiziente Projektabwicklung.
Unsere Arbeit ist geprägt von technischem Know-how und regionaler Erfahrung im Bergischen Land.
Mit unser seit über 100 jährigen Expertise und dem hohen technischen sowie rechtlichen Know-How sorgen wir als verlässlicher Partner für die nötige Planungssicherheit aller zukunftsweisender Projekte.
35000
Warum mit uns arbeiten?
Über 100 Jahre Erfahrung von Experten für Vermessungen aller Art
Seit Generationen begleiten wir Bauprojekte durch Vermessungen und Gutachten mit technischem Know-how und Präzision. Unsere Erfahrung schafft Planungssicherheit – für private Bauherren, Architekten, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
Professionalität
Präzision
Full-Service
Verbindlichkeit
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Unser Team
Unsere Experten für Präzision und Kundenzufriedenheit
Öff. bestellter Vermessungsingenieur / Inhaber
Öff. bestellter Vermessungsingenieur / Inhaber
Vermessungstechniker
Karriere im Vermessungsbüro Stichling machen
Wir sind immer auf der Suche nach fähigem Personal um unser Team zu erweitern.
Schauen Sie sich bei Interesse gerne unsere Stellenausschreibungen an.
Kontakt
Lassen Sie sich jetzt beraten!
+49 (0) 202-26369-0
Die Vermessung die für einen amtlichne Lageplan zum Baugesuch anfallen richtien sich nach der für ÖBVI gültigen Gebührenordnung. In dieser ist klar geregelt was ein Lageplan kosten darf. Für die Berechnung spielt die Bausumme oder die Größe des Bauvorhabens und der Bodenrichtwert eine Rolle. Sobald diese Faktoren klar sind, können wir Ihnen die Gebühr auf den Cent genau berechnen. Die Gebühr für Ihren amtlichen Lageplan ist bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in NRW gleich.
Bei Grenzvermessungen unterscheiden wir in amtliche Grenzanzeigen, Grenzherstellungen und Teilungsvermessungen. die amtliche Grenzanzeige ist immer dann nötig, wenn Unklarheit über den genauen Grenzverlauf herrscht, weil Sie die Grenzsteine nicht mehr finden. Wir vermessen dann Ihr Grundstück und markieren Ihre Grenze mit Rohren, Nägeln oder Pflöcken. Wenn Sie wieder amtliche Markierungen an Ihrer Grenze haben wollen, ist eine Grenzherstellung nötig. Die arbeiten sind ähnlich wie bei einer amtlichen Grenzanzeige, zusätzlich wird aber noch ein Grenztermin gemacht in welchem die neune Abmarkungen bekannt gegeben werden. Bei einer Teilungsvermessung/Zerlegung (Fortführungsvermessung) werden ganz neue Grundstücke gebildet. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie nur einen Teil eines Grundstückes kaufen oder verkaufen wollen. Die Kosten für diese Grenzvermessungen sind in der Gebührenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Katasterbehörden in NRW geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in NRW gleich.
Die Gebäudeeinmessung ist vom Gesetzgeber im Vermessungskatastergesetz NRW für alle neu errichteten Gebäude vorgeschrieben. Durch die Gebäudeeinmessung wird die amtliche Karte aktuell gehalten, auch werden Hausnummern häufig erst nach der Gebäudeeinmessund durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vergeben. Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung sind in der Gebührenordnung geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungingenieuren in NRW gleich.
Eine Grobabsteckung wird immer dann nötig wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihr Projekt haben. Bei der Grobabsteckung markieren wir für den Tiefbauer alle wichtigen Gebäudeecken mit Pflöcken und geben Höhenpunkte an damit der Baggerfahrer weiß wo er zu graben hat und wie tief ausgeschachtet werden muss.
Eine Feinabsteckung wird immer dann nötig wenn Ihr Grundstück soweit vorbereitet ist, dass die Bodenplatte gegossen werden kann. Durch die Baufirma werden sogenannte Schnurgerüste aufgestellt. Auf den Schnurgerüsten markieren wir dann die Hauptachsen des Gebäudes mit Nägeln. An diesen Hauptachsen entlang wird Ihr zukünftiges Gebäude millimetergenau errichtet.
Eine Baulast wird immer dann nötig, wenn Sie bei Ihrem Projekt etwas haben, dass bauordnungsrechtlich nicht ganz allein auf Ihrem Grundstück zu regeln ist. Beispielsweise kann es sein, dass Sie um auf Ihr Grundstück zu kommen über das Grundstück eines Nachbarn gehen/fahren müssen. In diesem Fall können Sie ein Wegerecht durch Baulast eintragen und Ihr Projekt bekommt eine Baugenehmigung obwohl Sie nicht an einer öffentlichen Straße liegen.
Ihr Nachbar muss einer Vermessung nicht zustimmen. Im Vermessungskatastergesetz NRW werden den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren verschiedene Rechte eingeräumt. Dazu zählt auch ein Grundstückbetretungsrecht bei der Durchführung von hoheitlichen Aufgaben, durch das sind wir in der Lage auch Vermessungen durchzuführen und Ihnen ihre Grenzen ganz genau anzuzeigen, selbst wenn das nur Sie wollen.
Ingenieurvermessungen sind alle vermessungen die nicht hoheitlich sind. Das sind in der Regel Messungen die nötig sind um einen reibungslosen Bauablauf zu garantieren. Das können Bestandsaufnahmen sein um eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben oder Kontrollmessungen während der Bauarbeiten um Fehler frühzeitig aufzudecken und teure Änderungen zu vermeiden.